Qualität und Unternehmensethik

Unsere Zertifizierung

Seit 2000 führt Sorma ein Effizienzprogramm für alle Unternehmensprozesse durch. Ziel ist es, die Arbeit aller Geschäftsbereiche zu optimieren, um qualitativ hochwertige Produkte und einen exzellenten Service anzubieten.

Jedes Jahr unterziehen wir uns bei einer äußerst strengen Zertifizierungsstelle einer Zertifizierungsprüfung nach ISO 9001, wobei alle Abteilungen des Unternehmens in die Prozessverbesserung einbezogen werden. Wir haben eine hohe Sensibilität für Verfahren entwickelt, die darauf abzielen, die Arbeit jedes Mitglieds von Sorma zu verbessern und die Teamarbeit flüssig und organisch zu gestalten. Teamarbeit ist in einer Organisation wie Sorma, die im Laufe der Jahre immer komplexer geworden ist, von grundlegender Bedeutung. Aus diesem Grund müssen sich alle stark engagieren, um sowohl die Exzellenz des Unternehmens zu fördern als auch das individuelle Potenzial in Prozessen zu verbessern und zu harmonisieren, die zwangsläufig Synergien schaffen und sowohl quantitativ als auch qualitativ gemeinsame Ziele verfolgen müssen.
Die Qualitätszertifizierung ist für Sorma kein bloßer bürokratischer Akt, sondern ein Schlüssel zur kontinuierlichen Weiterentwicklung unseres Unternehmens. Wir ergreifen daher jedes Jahr die Gelegenheit, unsere Arbeit im Rahmen der Überprüfung selbstkritisch zu betrachten und nach Verbesserungsmöglichkeiten zu suchen.

 

ISO 9001

Die Norm ISO 9001 definiert die Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem für ein Unternehmen. Hier finden Sie die neueste Version des Sorma-Zertifikats im pdf-Format zum Download.

Ethikkodex

Der Ethikkodex wird vom Verwaltungsrat genehmigt und von der Versammlung der Sorma-Aktionäre ratifiziert. Er drückt die Verpflichtungen und die ethische Verantwortung aus, an die das Verhalten der Geschäftsführer, der Aktionäre, der Mitarbeiterschaft, der Berater und der externen Mitarbeitenden, der Kunden und Lieferanten von Sorma sowie aller Personen, die mit dem Unternehmen in Beziehung stehen, gebunden ist.

Ehrlichkeit, Transparenz und Respekt sind die Werte, die die Gründungspartner von Sorma im Jahr 1950 als Grundpfeiler für die Gesellschaft gesetzt haben und die auch heute noch die Arbeitsweise des Unternehmens prägen.

Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung von Sorma sind sich bewusst, dass das individuelle Verhalten jedes einzelnen Mitglieds den Ruf und die Zuverlässigkeit des Unternehmens beeinflusst.

Aus diesem Grund müssen die Einhaltung der Gesetze, die Achtung der Grundrechte jedes Einzelnen, Fairness und Transparenz in den Geschäftsbeziehungen, die Anwendung der Grundsätze des rechtmäßigen Wettbewerbs, Innovation, Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden und aller Personen, die mit dem Unternehmen in Kontakt kommen, der Schutz der Vielfalt sowie die soziale und ökologische Verantwortung stets im Mittelpunkt des Handelns des Unternehmens stehen.

Die Überzeugung, zum Wohle von Sorma zu handeln, kann in keinem Fall ein Verhalten rechtfertigen, das den Grundsätzen und Werten des Unternehmens zuwiderläuft.

 

Ethikkodex

Der Ethikkodex ist das Dokument, das die Grundsätze enthält, auf denen die Gesellschaft Sorma S.p.A. ihre Geschäftstätigkeit aufbaut.

Organisationsmodell it. Gesetzesdekret 231/2001

Im Rahmen des Prozesses zur Stärkung der Identität, der Werte und der Elemente der Unternehmensführung hat die Sorma S.p.A. vor einigen Jahren ein Projekt zur Ausarbeitung und Konsolidierung eines Organisations-, Management- und Kontrollmodells gemäß it. Gesetzesdekret 231/2001 gestartet. 

Das Modell

Das Organisationsmodell 231 ist das Dokument, das die unternehmerischen Verfahren beschreibt, die die Verhinderung der Begehung von Straftaten gewährleisten, für die das Unternehmen bei der Ausführung aller Aufgaben, die es im Rahmen seiner Tätigkeit wahrnimmt, haftbar gemacht werden könnte.

Zweck des Modells

Zweck des Modells ist es, ein strukturiertes und organisches Präventions-, Abschreckungs- und Kontrollsystem einzurichten, um bei den Personen, die direkt oder indirekt im Bereich der sensiblen Tätigkeiten tätig sind, ein Bewusstsein für das Risiko der Begehung einer Straftat zu entwickeln. Durch die ständige Überwachung der Tätigkeiten ermöglicht es das Modell, die Begehung von Straftaten zu verhindern oder rechtzeitig darauf zu reagieren.

Das Überwachungsorgan gemäß it. Gesetzesdekret 231/2001 ist das Organ des Unternehmens, das die Wirksamkeit und Einhaltung des Organisationsmodells 231 überprüft und überwacht, Verstöße, Anomalien und Mängel meldet und das Modell gegebenenfalls aktualisiert. 

Whistleblowing

Whistleblowing, d. h. die Meldung eines angeblichen Fehlverhaltens, ist ein System zur Korruptionsprävention.

Das Rechtsinstrument des Whistleblowing wurde in Italien durch das Gesetz Nr. 190 vom 6. November 2012 «Bestimmungen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption und Illegalität in der öffentlichen Verwaltung» eingeführt, das durch die Umsetzung der Empfehlungen und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in der UNO, der OECD, dem Europarat und der Europäischen Union verabschiedet wurde.

Sorma hat ein spezielles Verfahren für die Bearbeitung von Meldungen in Bezug auf Folgendes eingerichtet:

  • Verstöße gegen die Bestimmungen der Unternehmensverfahren, der internen Leitfäden, des Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodells gemäß it. Gesetzesdekret 231/2001;
  • Verstöße gegen europäische Gesetze, Vorschriften und Normen;
  • Verhalten, das gegen die im Ethikkodex festgelegten Grundsätze und/oder Verhaltensregeln verstößt.

Das Überwachungsorgan muss von den Mitarbeitenden, den unternehmerischen Organen, Beratern und externen Mitarbeitern über Ereignisse informiert werden (siehe Abschnitt "Wie zu melden ist"), die die Haftung von Sorma gemäß it. Gesetzesdekret 24/2023 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 auslösen könnten. 

Was zu melden ist

Einige (nicht erschöpfende) Beispiele für mögliche Meldungen sind:

  • Situationen von Interessenkonflikten, die dem Unternehmen nicht bekannt sind;
  • Korruptionshandlungen von Dritten gegenüber Mitarbeitenden oder von Mitarbeitenden gegenüber Dritten;
  • Betrug;
  • Missbräuchliche Verwendung von Firmenvermögen;
  • Vorsätzliche Weitergabe falscher Informationen an Behörden;
  • Mögliche Verstöße gegen nationale und EU-Vorschriften;
  • Unregelmäßigkeiten in der Buchführung;
  • Falsche Erklärungen;
  • Verletzung von Umwelt- und Arbeitsschutzvorschriften.

Was nicht gemeldet werden muss

Folgendes fällt nicht unter die Meldepflicht:

  • Bloße Verdächtigungen oder Gerüchte;
  • Persönliche Beschwerden der meldenden Person;
  • Ansprüche im Zusammenhang mit dem Arbeits- oder Kooperationsverhältnis;
  • Behauptungen, die sich auf die Beziehungen zu Vorgesetzten oder Kollegen beziehen.

Wie zu melden ist

Die Meldungen müssen dem Überwachungsorgan übermittelt werden und können auch anonym erfolgen. Meldungen können wie nachstehend beschrieben erfolgen:

  • An die vorgesehene E-Mail-Adresse außerhalb der Unternehmensdomäne whistleblowing.sorma@gmail.com;
  • Per Brief an die Postanschrift: Organismo di Vigilanza, c/o Sorma Via Don Tosatto 8, 30174 Venezia Mestre, Italia;
  • Persönlich über einen Termin mit einem Mitglied des Aufsichtsrats unter der Telefonnummer +39 041 2388911 bei der Telefonzentrale der Sorma-Verwaltung.

Alle diese Meldewege werden als geeignet angesehen, um die Vertraulichkeit der Identität der meldenden Person zu gewährleisten.

Das Überwachungsorgan bewertet die eingegangenen Meldungen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen gemäß den Bestimmungen des Sanktionssystems.